Startseite AUDITTAX Aktuelles Karriere
Leistungen Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Wirtschaftsberatung Rechtsberatung
Kontakt Datenschutz Disclaimer Impressum
AUDITTAX Prof. Raber GmbH
Landwehrplatz 6-7, 66111 Saarbrücken
06 81 . 93 38 30-0
Navigation
Navigation

Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltung

Nach dem Einkommensteuerrecht (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 Einkommensteuergesetz/EStG) zählen Zuwendungen der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Begleitpersonen „anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung)“ zum Arbeitslohn. Ausnahme: Die Kosten übersteigen € 110,00 je Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer nicht und die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung steht allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offen.

Vorstandsfeier

Hinsichtlich der Voraussetzungen der Teilnahmemöglichkeiten für alle Betriebsangehörigen hat der Bundesfinanzhof/BFH entschieden, dass eine Betriebsveranstaltung auch dann vorliegen kann, wenn sie eben nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht (Urteil vom 27.3.2024, VI R 5/22). Im Streitfall erkannte das Finanzamt Aufwendungen für eine Weihnachtsfeier ausschließlich für Vorstände nicht als steuerbegünstigte Betriebsveranstaltung an, da die Feier nur den Vorständen vorbehalten war. Die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung wurde nicht zugelassen. Der BFH folgte der Auffassung des Finanzamtes nicht und ließ die Pauschalversteuerung zu. Nach BFH-Auffassung steht die Bedingung der Teilnahmemöglichkeit für alle Beschäftigten in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 EStG und betrifft somit nur die Gewährung des Freibetrags in Höhe von € 110,00.

Stand: 26. Juni 2024

Bild: Bartek - stock.adobe.com

AUDITTAX Prof. Raber GmbH
© 2024 AUDITTAX
Prof. Raber GmbH
Saarland - Großes entsteht immer im Kleinen

Kontakt

Landwehrplatz 6-7
D-66111 Saarbrücken
Tel.: 06 81 . 93 38 30-0
Fax: 06 81 . 93 38 30-2
E-Mail: info@audittax-wp.de
AUDITTAX Prof. Raber GmbH
© 2024 AUDITTAX
Prof. Raber GmbH
Saarland - Großes entsteht immer im Kleinen