AUDITTAX Prof. Raber GmbH
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Handwerkervorauszahlungen 2024HandwerkerleistungenFür Aufwendungen für Handwerkerleistungen zwecks Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kann eine Steuerermäßigung beantragt werden. Steuerbegünstigt sind ausschließlich Lohnleistungen, davon maximal 20 % bzw. bis maximal € 1.200,00 im Jahr (§ 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz/EStG). Freiwillige VorauszahlungenSteuerpflichtige stellen sich zum Jahresende oft die Frage, ob für freiwillige Vorauszahlungen auf geplante Handwerkerleistungen im Folgejahr die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden kann. Das Finanzgericht/FG Düsseldorf hat diese verneint (Urteil vom 18.7.2024, 14 K 1966/23 E). Die Steuerermäßigung setzt stets eine durch Handwerkerinnen bzw. Handwerker ausgestellte Rechnung voraus. Stand: 26. November 2024 KontaktLandwehrplatz 6-7D-66111 Saarbrücken Tel.: 06 81 . 93 38 30-0 Fax: 06 81 . 93 38 30-2 E-Mail: info@audittax-wp.de |